030-465 077 51 art-for-cars@arcor.de
Zum Inhalt springen
*** Wir führen täglich Hauptuntersuchungsarbeiten und Abgasuntersuchung im Hause für Sie durch ***

Aktuelles

Haupt- und Abgasuntersuchungen jetzt täglich

Wir führen täglich Hauptuntersuchungsarbeiten und Abgasuntersuchung im Hause für Sie durch. Problemlos und schnell.

Ethanol 10 Prozent Beimischung - Mehr Bio im Benzin

Was ist E10?

Der Bioethanolanteil im Benzin von bisher 5 % (bis Jahresende 2010) wird auf bis zu 10% angehoben. Daraus ergibt sich auch das Kürzel „E10“, bei dem „E“ für Ethanol und „10“ für den Anteil 10 % steht.

Was spricht für die Verwendung von E 10?

Die Beimischung von Ethanol zum Benzin hat 2 entscheidende Vorteile:

Bioethanol wird aus Pflanzen, also regenerativen Quellen, gewonnen und reduziert damit den Ausstoß
des Klimagases CO2. Durch die Verwendung von nachwachsenden Biokraftstoffen werden die Erdölreserven geschont.

Welche Voraussetzungen müssen Sie beachten?

Voraussetzung für die Verwendung des E10-Benzins ist allerdings die Tauglichkeit ihres Fahrzeugs: E10 vertragen nur Fahrzeuge die darauf ausgelegt sind. Alle für E10 nicht geeigneten Fahrzeuge müssen weiterhin mit dem bereits heute mit 5% Bioethanol beigemischten Kraftstoff betankt werden.

Sie müssen sich also vor dem ersten Betanken mit E10 vergewissern, dass Ihr Fahrzeug für den Einsatz dieses Kraftstoffs geeignet ist. Dazu stellen wir Ihnen die Liste der E10-verträglichen Fahrzeuge am Ende dieser Seite als kostenfreien Download zur Verfügung. Diese Liste enthält auch Servicenummern der Fahrzeughersteller, die Sie bei Fragen anrufen können.

Wie ist der Kraftstoff zu erkennen?

Sie erkennen den E10 Kraftstoff an der Bezeichnung „NormalE10“, „SuperE10“ oder „SuperPlusE10“ auf den Zapfpistolen bzw. den Zapfsäulen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.bmu.de/e10
www.adac.de/e10

Hier kostenfreier Download der Broschüre zur E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen als PDF-Datei (Größe ca. 1 MB) Aktuelle Ausgabe © DAT GmbH
Stand Februar 2011 DAT Deutschland

Neue EU-Verordnung ab 1.1.2011

Ab dem 01.01.2011 muss an allen  Neufahrzeugen, die in einem EU-Land fahren, ein Tagfahrlicht installiert sein.

Auch an älteren Fahrzeugen empfiehlt sich eine Nachrüstung für ein Tagfahrlicht. Sprechen sie uns an, wir unterbreiten ihnen ein kostengünstiges Angebot.

Wichtige Gesetzesänderungen

Der Gesetzgeber hat für das Jahr 2006 wichtige Gesetzesänderungen beschlossen, die sämtliche Kraftfahrer - auch Motorradfahrer - betreffen.

Ab Mai 2006 gelten neue Winterbestimmungen für alle Kraftfahrer. In der Winterzeit muß jedes Kraftfahrzeug mit entsprechenden Reifen, d.h. Winter- oder Ganzjahresreifen - ausgestattet sein. Ganzjahresreifen müssen das Winterzeichen (für Matsch und Schnee) aufweisen.

Möchten Sie einen Reifenwechsel vornehmen lassen, so setzen Sie sich mit uns in Verbindung und vereinbaren einen entsprechenden Termin. Im Regelfall können Sie auf die Fertigstellung warten. Möchten Sie Ihr Fahrzeug einer "Frischzellenkur" unterziehen, mit Alufelgen und Breitreifen ausrüsten, oder sonstigen Tuningmaßnahmen - grundsätzlich mit ABE und entsprechendem Gutachten - durchführen, lassen Sie sich von uns beraten.

Daneben hat der Gesetzgeber beschlossen, dass für Motorräder, die ab April 2006 zur Hauptuntersuchung (TÜV) vorgeführt werden, auch eine Abgasuntersuchung durchgeführt werden muss.

Auch hier sind wir der kompetente Ansprechpartner. Wir erbringen wunschgemäß beide Leistungen, TÜV und AU. Sprechen Sie uns an und vereinbren einen Termin.

Ab Januar 2008 gibt es eine Umwelt-Plaketten-Pflicht für alle Fahrzeuge, ausser Oldtimer. Diese müssen eine Sondergenehmigung beantragen.

Nach oben scrollen